|
 
|
|
|
   
 

LUNO-Luchs VINO
     
     
   
    Kernaussagen  
    FAQ  
    Organisation  
    Sachbereiche  
   

Materialien

 
   
     
     
  Home  
     
     
 

Copyright © LUNO

 

"Konzept Luchs Schweiz"

Luchsfell

Jeder Luchs hat seine eigene,
individuelle Fellzeichnung
Foto: Klaus Robin

(Zusammenfassung)

Aufgrund des Art. 10 Abs. 5 des Jagdverordnung hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) das Konzept Luchs Schweiz (Luchskonzept) zusammen mit den Kantonen erarbeitet und am 28. August 2000 in Kraft gesetzt. Es enthält Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von den Schadenverhütungsmassnahmen.

Ziel des Luchskonzeptes

Das Ziel des Luchskonzeptes ist die langfristige Sicherung einer überlebensfähigen Luchspopulation in der Schweiz sowie die Förderung des Luchses im gesamten Alpenbogen. Dieses Ziel lässt sich aus der Konvention von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19.9.1979 (für die Schweiz seit 1982 in Kraft) sowie der nationalen Gesetzgebung ableiten. Eine Sicherung der Luchspopulation kann nur erreicht werden, wenn diese Tierart einerseits von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird und andererseits ihren derzeitigen Lebensraum erweitern und damit ihre Individuenzahl vergrössern kann.

Organisation

Der Bund führt eine nationale Arbeitsgruppe Grossraubtiere (AGGR), in welcher verschiedene Interessenvertreter (Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd), kantonale und nationale Behörden sowie in- und ausländische Grossraubtierexperten Einsitz haben. In der AGGR werden Konzepte zu den Grossraubtieren erarbeitet und allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Grossraubtieren diskutiert.

Die Weiterverbreitung des Luchses erfolgt im Einvernehmen des Bundes mit allen betroffenen Kantonen und wird mittels Verträgen geregelt. Daher wird in jedem Kompartiment (geographisch zusammenhängende Luchslebensräume, die über Kantonsgrenzen hinweg reichen können) eine interkantonale Kommission gebildet, worin je ein Vertreter von jedem betroffenen Kanton sowie vom Bund Einsitz nehmen. Sie überwachen alle mit dem Luchs in Zusammenhang stehenden Entwicklungen und schlagen Massnahmen zuhanden der Kantone vor (Monitoring, Schadenverhütung und -vergütung, Öffentlichkeitsarbeit). Im Weiteren erarbeiten sie zusammen mit der AGGR Kriterien für Eingriffe in Grossraubtierbestände.

Umsetzung des Konzeptes

Das Konzept soll in drei Phasen umgesetzt werden, wobei mit den jetzigen Umsiedlungen bereits die Phase 2 begonnen hat.

Phase 2: Zustand ab 2001

Der Luchs ist geschützt. Die mittelfristige Förderung der Verbreitung der Luchse erfolgt durch die Schaffung von Wildtierbrücken und Übergängen über Verkehrsträger sowie die kurzfristige Förderung mittels Umsiedlungen von Luchsen (aktuell: von BE, FR, VD nach ZH, SG, AI, AR, TG). Schadenverhütungsmassnahmen werden in Gebieten mit erhöhten Schäden getroffen und Schäden durch Bund (80%) und Kantone (20%) entschädigt. In Gebieten mit gehäuften Schäden müssen Schutzmassnahmen getroffen werden. Der Bund übernimmt weitgehend die Materialkosten solcher Schutzmassnahmen. Die Kantone können Bewilligungen zum Abschuss oder Einfang von besonders schadenstiftenden Luchsen sowie für Eingriffe bei einem zu hohen Luchsbestand oder der Gefährdung der Artenvielfalt durch Luchse erteilen, wobei sie sich an die Kriterien des Bundes für solche Eingriffe halten müssen.

Phase 3: Zustand ab ca. 2015

Der Luchs ist geschützt, die geeigneten Lebensräume sind vom Luchs besiedelt und seine langfristige Erhaltung gewährleistet. Seine Hauptlebensräume sind untereinander verbunden (Migration ist möglich). Verhütungsmassnahmen werden in Gebieten mit erhöhten Schäden getroffen und Bund und Kantone entschädigen Schäden. Die Kantone können Bewilligungen für den Abschuss oder Einfang von besonders schadenstiftenden Luchsen erteilen sowie unter Berücksichtigung der Land- und Forstwirtschaft, des Arten- und Naturschutzes und der Jagd im Rahmen bundesrechtlicher Richtlinien lokale und regionale Eingriffe in Luchsbestände vorsehen.

 

(1.4 MB)
infoLUNO

(85KB)
LUNO-Faltblatt

(448KB)
Luchs & Tourismus

info@luno.ch

 

[ Seitenanfang ]