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Die häufigsten Fragen zur Luchsumsiedlung
Stellen Sie hier Ihre Frage an das LUNO-Team:
Luchsumsiedlung Nordostschweiz (LUNO)1. Wann wurden im Rahmen von LUNO die ersten Luchse in der Nordostschweiz ausgesetzt? 5. März 2001: NURA (Herkunft Nordwestalpen BE) und VINO (Nordwestalpen
FR) am Tössstock ZH
2. Woher stammen die ausgesetzten Luchse? Die Luchse werden aus dem Kompartiment VI (Schweizerische Nordwestalpen) und dem Kompartiment I (Jura) in das Kompartiment II (Nordostschweiz) umgesiedelt. 3. Wie viele Luchse werden im Rahmen von LUNO ausgesetzt? Insgesamt ist die Freilassung von 8 - 12 Luchsen geplant. Im Jahr 2001 wurden insgesamt sechs Luchse und 2003 insgesamt 3 Luchse
im Tössstockgebiet, im Toggenburg und im Südsoetn des Kantons
Thurgau ausgesetzt. 4. Werden in den Kantonen Appenzell A. Rh. und Appenzell I. Rh. auch Luchse ausgesetzt? Nein. Diese beiden Kantone haben sich gegen eine aktive Wiederansiedlung ausgesprochen. Sie sind jedoch bereit, Luchse zu dulden, die von ihren Aussetzungsorten in ihr Gebiet einwandern. 5. Welche Ziele verfolgt das Projekt LUNO? Der Luchs soll in seinen ehemaligen Lebensraum angesiedelt werden. Dann wird die Erhaltung eines lebensfähigen Luchsbestandes angestrebt. Diese Population wird überwacht und es wird eine Vernetzung mit anderen Luchsvorkommen in der Schweiz und im Ausland angestrebt. Die Auswirkungen und Folgen der Luchsaussetzung werden wissenschaftlich begleitet. Die Schäden, die durch den Luchs entstehen können, werden möglichst gering gehalten. Der Luchs wird in die jagdliche Planung miteinbezogen. Schliesslich ist die Förderung der Akzeptanz des Luchses in der Bevölkerung ein wichtiges Ziel. 6. Welche Forschungsarbeiten werden mit diesem Projekt verknüpft? Die folgenden Fragen sollen innerhalb diese Projektes beantwortet werden:
7. Kann der Luchs dem Menschen gefährlich werden? Nach allen Erkenntnissen, welche heute nach über zwanzig Jahren Luchsforschung in der Schweiz gewonnen werden konnten, ist die Gefährdung von Menschen durch den Luchs äusserst gering. Seit 1971 bis heute sind in der Schweiz drei Einzelfälle von Luchsangriffen auf Menschen bekannt geworden, die in unterschiedlicher Qualität dokumentiert sind. Jedesmal verlief der Angriff ohne ernsthafte Folgen für den Betroffenen. Auch im Ausland sind Luchsangriffe höchst selten. Die Luchsforscher von KORA haben bei ihrer viele Jahre dauernden radiotelemetrischen Arbeit nie einen Fall eines Angriffes oder auch nur einer Bedrohung erlebt, selbst dann nicht, wenn sie Jungtiere in Anwesenheit der Muttertiere fingen, um sie zu markieren. 8. Stellt der Luchs eine Gefahr für seltene Arten, wie z.B. das Auer-, oder Birkhuhn dar? Es ist nicht zu befürchten, dass der Luchs zu einem Problem für diese Tierarten wird. Unter den bis heute vorgefundenen Beutetieren (rund 1000 Stk.) radiotelemetrisch überwachter Luchse finden sich je ein Auer- und Birkhuhn! Im Rahmen der Arbeiten im Projekt LUNO 1 (2001-2003) konnte kein Fall eines Luchsrisses an einem Auerhuhn nachgewiesen werden. 9. Was geschieht, wenn Haustiere von Luchsen gerissen werden? Zwischen 2001 und 2004 wurde in der Nordostschweiz ein Luchsriss an
einem Haustier, einer Ziege, nachgewiesen. Treten Schäden an Haustieren
auf, die der Luchs verursacht hat, werden sie gemäss dem Konzept
Luchs Schweiz abgegolten. Der Bund steuert 80%, der betroffene Kanton
20% der Schadensumme bei. Die Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Web-Seite des BUWAL über den Luchs
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