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LUNO-Luchs VINO
     
     
     
   
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Kernaussagen

  • Foto: Klaus Robin

    Koexistenz Raubtier und Mensch: Der Mensch und das Raubtier leben in einer Gemeinschaft. Diese Koexistenz war und ist eine schwierige Aufgabe und stellt grosse Anforderungen an die Einsicht des Menschen. Dieses Zusammenleben kann Probleme hervorrufen, die es zu erkennen und zu untersuchen gilt. Lösungen, die sich in anderen Regionen der Schweiz bewährt haben, können in angepasster Form übernommen werden.
     
  • Recht auf ursprünglichen Lebensraum: Der Luchs lebte ursprünglich in den Umsiedlungsgebieten. Er wurde jedoch vom Menschen ausgerottet. Die heutige Gesellschaft will diese vergangenen Fehler gegenüber der Natur und im speziellen gegenüber dem Luchs wieder gutmachen.
     
  • Erhaltung der Art: Die heutige Alpenpopulation des Luchses gilt nicht als gesichert. Die Existenz des Luchses kann nur durch eine genügend grosse Population und  ausgedehnte, zusammenhängende Lebensräume gesichert werden. Das Projekt LUNO bietet eine Ausdehnung des Lebensraums und einen Knoten im Netz der angestrebten Verknüpfung mit bestehenden oder noch zu gründenden Populationen im östlichen Alpenraum.
     
  • Eigenverantwortung der Kantone: Die Kantone können über den Bestand der Luchse im Rahmen von Richtlinien, die durch den Bund vorgegeben werden, selber bestimmen. Das Projekt untersteht somit nicht nur dem Bund (BUWAL), sondern allen beteiligten Kantonen und dem Bund zusammen.
     
  • Europäische und nationale Pflicht, den Luchs zu erhalten,  in der Schweiz umgesetzt: Der Konvention von Bern (Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, welche auch die Grossraubtiere einschliesst) sowie auch der nationalen Gesetzgebung wird in der Schweiz aktiv und konsequent nachgekommen.

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