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Kernaussagen
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Foto: Klaus Robin
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Koexistenz Raubtier und Mensch: Der Mensch und das Raubtier
leben in einer Gemeinschaft. Diese Koexistenz war und ist eine schwierige
Aufgabe und stellt grosse Anforderungen an die Einsicht des Menschen.
Dieses Zusammenleben kann Probleme hervorrufen, die es zu erkennen
und zu untersuchen gilt. Lösungen, die sich in anderen Regionen
der Schweiz bewährt haben, können in angepasster Form übernommen
werden.
- Recht auf ursprünglichen Lebensraum: Der
Luchs lebte ursprünglich in den Umsiedlungsgebieten. Er wurde
jedoch vom Menschen ausgerottet. Die heutige Gesellschaft will diese
vergangenen Fehler gegenüber der Natur und im speziellen gegenüber
dem Luchs wieder gutmachen.
- Erhaltung der Art: Die heutige Alpenpopulation
des Luchses gilt nicht als gesichert. Die Existenz des Luchses kann
nur durch eine genügend grosse Population und ausgedehnte,
zusammenhängende Lebensräume gesichert werden. Das Projekt
LUNO bietet eine Ausdehnung des Lebensraums und einen Knoten im Netz
der angestrebten Verknüpfung mit bestehenden oder noch zu gründenden
Populationen im östlichen Alpenraum.
- Eigenverantwortung der Kantone: Die Kantone
können über den Bestand der Luchse im Rahmen von Richtlinien,
die durch den Bund vorgegeben werden, selber bestimmen. Das Projekt
untersteht somit nicht nur dem Bund (BUWAL), sondern allen beteiligten
Kantonen und dem Bund zusammen.
- Europäische und nationale Pflicht, den Luchs
zu erhalten, in der Schweiz umgesetzt: Der Konvention von
Bern (Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung
der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen
Lebensräume, welche auch die Grossraubtiere einschliesst) sowie
auch der nationalen Gesetzgebung wird in der Schweiz aktiv und konsequent
nachgekommen.
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infoLUNO
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LUNO-Faltblatt
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Luchs &
Tourismus
info@luno.ch
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