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AURA rennt nach der Freilassung davon.
     
     
   
     
     
     
     
     
   
     
     
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5. September 2002

Mitteilung aus dem Medienbüro des Kantons Thurgau

Luchsumsiedlung in den Kanton Thurgau

Für das kommende Winterhalbjahr ist die Umsiedlung von Luchsen aus dem Jura in den Kanton Thurgau vorgesehen. Damit kann die geplante Anzahl Gründertiere von insgesamt 8-12 Luchsen in der Nordostschweiz knapp erreicht werden.

Der Luchs war einst Teil unserer einheimischen Tierwelt. Vor rund 100 Jahren wurde er ausgerottet und seit 1971 in den Zentral- und Westalpen und im Jura wieder angesiedelt. Obwohl es auch im östlichen Teil des Landes viel geeigneten Lebensraum gibt, konnte er sich hier trotz vereinzelter Zuwanderung nicht etablieren. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL schlug deshalb 1999 den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau und Zürich die aktive Ansiedlung von Luchsen vor mit dem Ziel, in der Nordostschweiz eine überlebensfähige Luchspopulation aufzubauen und langfristig zu sichern. Damit sollte auch die Bestandsentwicklung des Luchses im ganzen Alpenbogen gefördert werden.

Die Regierungen der genannten Kantone haben Ende 2000 dem Projekt LUNO (Luchsumsiedlung Nordostschweiz) zugestimmt. Es wurde beschlossen, innert ein bis zwei Jahren 8 - 12 Luchse freizulassen. Nachdem im Frühjahr 2001 bereits sechs Tiere aus den Westalpen umgesiedelt werden konnten, sollen nun im kommenden Winter noch 2 - 3 Luchse aus dem Jura freigesetzt werden.

Bekanntlich wurde in jüngster Zeit erheblicher politischer Druck auf die Regierung des Kantons St. Gallen ausgeübt, keine weiteren Luchse im Kantonsgebiet auszusetzen. Der Kanton Zürich seinerseits verwies auf seine vier Freilassungen vom letzten Jahr. Deshalb hat sich der Kanton Thurgau bereit erklärt, dieses Mal selber aktiv zu werden. Allerdings sind die räumlichen Möglichkeiten im Thurgau beschränkt: Nördlich der Autobahn A1, die eine schwer überwindbare Barriere darstellt, gibt es nur wenig geeigneten Lebensraum, so dass die Luchse zwangsläufig im Hinterthurgau und damit in der Nähe der beiden Nachbarkantone freigelassen werden müssen. Der Südzipfel des Kantons Thurgau weist zwar gut geeignete Luchshabitate auf, doch ist damit zu rechnen, dass sich die ausgesetzten Tiere nicht nur im Thurgau aufhalten werden.

Im Herkunftsgebiet der umzusiedelnden Luchse sind die Vorabklärungen weitgehend abgeschlossen, und die Vorbereitungen zum Fang und zur Umsiedlung haben begonnen. Terminlich sind die Freisetzungen für die Periode zwischen Oktober 2002 und April 2003 geplant. Die effektive Umsiedlung hängt vom Fangerfolg und vom gesundheitlichen Zustand der Luchse ab.Die Öffentlichkeit wird auf dem Laufenden gehalten.

Zuständiger Amtsleiter
Dr. Augustin Krämer
Kant. Jagd- und Fischereiverwalter
Spannerstrasse 29
8510 Frauenfeld
Tel. 052 724 25 39; augustin.kraemer@kttg.ch

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