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5. September 2002
Mitteilung aus dem Medienbüro des Kantons Thurgau
Luchsumsiedlung in den Kanton Thurgau
Für das kommende Winterhalbjahr ist die Umsiedlung von
Luchsen aus dem Jura in den Kanton Thurgau vorgesehen. Damit kann
die geplante Anzahl Gründertiere von insgesamt 8-12 Luchsen
in der Nordostschweiz knapp erreicht werden.
Der Luchs war einst Teil unserer einheimischen Tierwelt. Vor
rund 100 Jahren wurde er ausgerottet und seit 1971 in den Zentral-
und Westalpen und im Jura wieder angesiedelt. Obwohl es auch im
östlichen Teil des Landes viel geeigneten Lebensraum gibt,
konnte er sich hier trotz vereinzelter Zuwanderung nicht etablieren.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL schlug
deshalb 1999 den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden,
St. Gallen, Thurgau und Zürich die aktive Ansiedlung von
Luchsen vor mit dem Ziel, in der Nordostschweiz eine überlebensfähige
Luchspopulation aufzubauen und langfristig zu sichern. Damit sollte
auch die Bestandsentwicklung des Luchses im ganzen Alpenbogen
gefördert werden.
Die Regierungen der genannten Kantone haben Ende 2000 dem Projekt
LUNO (Luchsumsiedlung Nordostschweiz) zugestimmt. Es wurde beschlossen,
innert ein bis zwei Jahren 8 - 12 Luchse freizulassen. Nachdem
im Frühjahr 2001 bereits sechs Tiere aus den Westalpen umgesiedelt
werden konnten, sollen nun im kommenden Winter noch 2 - 3 Luchse
aus dem Jura freigesetzt werden.
Bekanntlich wurde in jüngster Zeit erheblicher politischer
Druck auf die Regierung des Kantons St. Gallen ausgeübt,
keine weiteren Luchse im Kantonsgebiet auszusetzen. Der Kanton
Zürich seinerseits verwies auf seine vier Freilassungen vom
letzten Jahr. Deshalb hat sich der Kanton Thurgau bereit erklärt,
dieses Mal selber aktiv zu werden. Allerdings sind die räumlichen
Möglichkeiten im Thurgau beschränkt: Nördlich der
Autobahn A1, die eine schwer überwindbare Barriere darstellt,
gibt es nur wenig geeigneten Lebensraum, so dass die Luchse zwangsläufig
im Hinterthurgau und damit in der Nähe der beiden Nachbarkantone
freigelassen werden müssen. Der Südzipfel des Kantons
Thurgau weist zwar gut geeignete Luchshabitate auf, doch ist damit
zu rechnen, dass sich die ausgesetzten Tiere nicht nur im Thurgau
aufhalten werden.
Im Herkunftsgebiet der umzusiedelnden Luchse sind die Vorabklärungen
weitgehend abgeschlossen, und die Vorbereitungen zum Fang und
zur Umsiedlung haben begonnen. Terminlich sind die Freisetzungen
für die Periode zwischen Oktober 2002 und April 2003 geplant.
Die effektive Umsiedlung hängt vom Fangerfolg und vom gesundheitlichen
Zustand der Luchse ab.Die Öffentlichkeit wird auf dem Laufenden
gehalten.
Zuständiger Amtsleiter
Dr. Augustin Krämer
Kant. Jagd- und Fischereiverwalter
Spannerstrasse 29
8510 Frauenfeld
Tel. 052 724 25 39; augustin.kraemer@kttg.ch
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